BESONDERE BEDINGUNGEN

Aufmaß:

Der Termin zum Aufmaß wird mit Ihnen telefonisch abgestimmt, insofern dieser nicht bereits vereinbart wurde. Dafür ist es wichtig, dass die genannten Rufnummern aktuell und erreichbar sind. Die Aufmaßdaten werden dem Möbelplaner anschließend elektronisch übermittelt. Ergeben sich nach dem Aufmaß bauliche Änderungen, so bitten wir Sie, uns hierüber schnellstens zu informieren. Für unbestätigte Maßangaben übernehmen wir keine Gewähr. Bei kundeneigenen Maßen übernehmen wir keine Kosten für notwendige, bauliche Änderungen oder Ausführungen. Die der Möbelplanung zugrundeliegenden Wandmaße müssen laut den anhängenden Planungsskizzen zur Verfügung gestellt werden. Mehrpreise, welche sich durch das Aufmaß oder beim Kauf nicht vorhersehbare Umstände ergeben, müssen vom Käufer getragen werden.

Anzahlung:

Die vereinbarte Anzahlung können Sie per Lastschrift zahlen. Bei einer Überweisung finden Sie die Bankverbindung, Kaufvertragsnummer und den Betrag auf dem Kaufvertrag. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine verspätete Anzahlung zu Lieferverzögerungen führt.

Auftragsbestätigung:

Nach dem Aufmaß werden die Aufmaßunterlagen geprüft und die Möbelnplanung angeglichen. Eventuelle Änderungen der Installationen (Strom, Wasser, Abluft) müssen vorab vom Kunden umgesetzt werden. Hierüber werden Sie informiert. Bitte senden Sie das danach erstellte Auftragsbestätigungsrückformular sowie die unterschriebenen Skizzen binnen einer Woche an uns zurück.

Wichtige Informationen für den Kunden:

Die grafische Darstellung von Farbe und Textur der Möbel kann aus fertigungstechnischen Gründen vom Original abweichen. Die Innenaufteilung der Möbel hängt vom Möbeltyp ab, wird gesondert vereinbart und im Angebot ausgewiesen. Abweichungen, insbesondereim Fronten-undFugenbild, stellen keinen Grundzur Beanstandungdar. Die Wände müssen stark genug sein, um die Befestigung von Wandschränken und Regalen, sofern vorhanden, mit Dübeln zu ermöglichen. Bei Trockenbauwänden sind entsprechende Vorkehrungen vor der Möbelnmontage durch den Kunden zu treffen und die Wände im Montagebereich zu verstärken. Auf einfach beplankten Trockenbauwände kann keine Montage von Hängeschränken und / oder Regalen erfolgen.

Hiermit weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass:
  1. Sie als Kunde die Verantwortung für die Stabilität und Stärke der Wände übernehmen.
  2. Für Dübel Arbeiten werden mindestens 10cm Wandstärke benötigt.
  3. Für Putzbeschädigungen, wie bspw. Abplatzer auf der Rückseite, wird keine Haftung übernommen.
  4. Trockenbauwände aus Rigips o.ä. Materialien sind generell von der Haftung ausgeschlossen.
  5. Die waagerechte und gerade Linie der Wände wird für eine saubere Verarbeitung und Möbelmontage vorausgesetzt. Für hierdurch entstehende Lücken und Spalten wird keine Verantwortung übernommen.
  6. Abgehangene Decken sind generell mit einer Unterkonstruktion an den Montagestellen für Hauben, etc. zu versehen.
  7. Für Anschlüsse von kundeneigenen Geräten wird keine Haftung übernommen.

Bei der Kücheninstallation müssen alle Anschlüsse bauseits lt. dem Plan vorbereitet werden. Bei lt. Plan fehlenden Anschlussmöglichkeiten entfällt der Anschluss der Geräte. Doppelbelegungen einer Stromleitung mit Geräten (durch bspw. Mehrfachstecker oder Mehrfachsteckdosen) ist ausdrücklich untersagt.

Für falsch verlegte Abflusshöhen wird keine Verantwortung übernommen. Insbesondere wenn der Siphon nicht der geforderten Anschlussvoraussetzung entspricht. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dadurch ein Wasserschaden entstehen kann. Demnach sind Sie dazu verpflichtet, eine Installationsfirma zur Installation oder Schadenbehebung zu beauftragen.

Beinhaltet die Bestellung Deckenelemente vom Typ Insel oder Deckenhaube, muss der Käufer (Kunde) für eine geeignete und stabile Deckenkonstruktion mit einer Tragfähigkeit von mindestens 80 kg zur Befestigung der Geräte sorgen.

Außenwandgebläse für die Dunstabzugshaube müssen vor Küchenmontage bauseits durch einen Fachbetrieb installiert und der Mauerkasten zum Anschluss eingebaut sein. Diese Arbeiten erfolgen nicht durch den Küchenmonteur.

Gerne liefern wir Ihnen die Geräte vor der Küchenlieferung, um die Vorarbeiten vornehmen zu können.

Beachten Sie bei Deckenöffnungen die benötigten Einbaumaße und Konstruktionen, die Ihnen mit dem Installationsplan zur Verfügung gestellt werden.

Enthält die Möbelnplanung Arbeitsplatten und / oder Nischenverkleidungen aus Naturstein, Quarz Komposit, Keramik, Mineralstoff, Glas oder Massivholz, verweisen wir auf das Ihnen ausgehändigte Merkblatt und den darin enthaltenen Hinweisen zur Pflege und Beschaffenheit des Materials.

In Einzelfällen kann es von Nöten sein, erst nach erfolgter Möbelmontage die zu bestückende Fläche zu messen und danach die Ware zu bestellen.

Mehrkosten, die sich durch örtliche, beim Kauf nicht vorhersehbare Umstände ergeben, müssen vom Käufer / Kunde getragen werden.

Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass es bei der Demontage von Nischenrückwänden zu Beschädigungen an dem dahinterliegenden Fliesenspiegel, der Tapete bzw. dem Putz und Mauerwerk, bzw. anderer Untergründe kommen kann. Eine diesbezügliche Haftung seitens unseres Montagepartnerbetriebes oder unseres Unternehmens ist ausgeschlossen.

Es werden nur Steckdosen eingebaut, welche bei der Montage der Nischenverkleidung fertig verkabelt vorgefunden wurden. Steuermodule für elektrische Jalousien, Netzwerkanschlüsse, u.ä. werden nicht montiert.

Sollten Wandarmaturen (Wasseranschlüsse) vorhanden sein, so sind diese vor bzw. nach der Montage der Nischenverkleidung bauseits durch den Kunden mit entsprechenden Wandverlängerungen in der Stärke der Nischenverkleidungen zu versehen, damit die Nischenverkleidungen montiert und die Wandarmatur durch den kundeneigenen Installateur angebracht werden kann.

Versiegelungsarbeiten an Anschlussfugen zwischen Arbeitsplatten und Wänden / Fliesen sowie bei Nischen- und Deckenverkleidungen zur Wand bzw. Decke hin, werden nicht mit durchgeführt. Diese Arbeiten müssen in Eigenregie oder durch einen Fachbetrieb erbracht werden und gehören somit nicht zur Leistung der Möbelmontage.

Bitte achten Sie darauf, dass es sich hierbei um Wartungsfugen handelt und diese regelmäßig erneuert werden sollten, um die Abdichtung zur Wand und den Möbeln dauerhaft zu gewährleisten.

Mit der Bestellung bekommen Sie einen genauen Plan der Möbeln mit allen Installationsangaben. Die darin aufgeführten Steckdosen inkl. der Herdsteckdose, Wasserzu-/ und Ablaufanschlüsse, Gasanschlüsse, Abluftausgänge mit mind. 125mm bzw. 150mm sind Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Montage beispielsweise der Küche, sowie dem Anschluss aller enthaltenen Geräte.

Die bemaßten Installationen müssen gemäß dem beiliegenden Installationsplan von einem Fachbetrieb fachgerecht installiert werden.

Die Elektro- und Sanitäranschlüsse erfolgen ab gebrauchsfertigem Eckventil bzw. gebrauchsfertiger Herdanschlussdose. Sollten in ihrem Installationsplan nicht bemaßte Symbole vorhanden sein, so können diese Anschlüsse weiterverwendet werden. Die Maßangaben der Installationssymbole verstehen sich – soweit nicht anders angegeben – mittig ab Oberkante fertiger Fußboden sowie fertig verputzter Wände und Fliesen. Leitungen und Rohre müssen unter Putz verlegt sein. Eckventile für wasserführende Geräte dürfen, ebenso wie Abwasser, max. 70 mm in den Raum ragen und müssen bauseits vorhanden sein. Hinter Geschirrspüler, Waschmaschine, Trockner, Gasherd sowie unterbaufähigen Kühlgeräte dürfen keine Aufputz Wasser-, Gas- und Elektroleitungen liegen.

Bei Gasherden muss der Anschluss (Sicherheitsventil) seitlich vom Gasherd angebracht und zugänglich sein. Arbeitssteckdosen sind nach kundeneigenem Ermessen zu installieren. Wir weisen jedoch darauf hin, dass hinter der Spüle und dem Kochfeld aus Sicherheitsgründen keine Steckdosen installiert werden sollten. Sind an diesen Stellen Steckdosen vorhanden, sollten diese gegen Spritzwasser geschützt sein.

HINWEIS:

Um Wasserschäden zu vermeiden weisen wir darauf hin, dass die Anschlüsse in den ersten 3 Tagen regelmäßig auf Dichtigkeit durch den Kunden geprüft werden müssen. Sollte eine Tropfenbildung festgestellt werden, so müssen Sie uns umgehend darüber informieren.
Ist innerhalb von 3 Wochen an den Wasseranschlüssen keine Tropfenbildung feststellbar, so ist davon auszugehen, dass alle Dichtungen korrekt sitzen. Prüfen Sie regelmäßig die Anschlüsse, da durch ein mechanisches Wirken, mit dem Ladegut im Spülenunterschrank, eine Leitung oder das Siphon beschädigt werden kann. Hierdurch wird Wasseraustritt möglich.

In Verbindung mit Nischenrückwänden sind die Einbaulagen zu berücksichtigen.
 Die Steckdosen für die Elektrogeräte müssen nach aktueller VDE-Vorschrift abgesichert sein. Beim Hinzufügen oder Entfernen von Wand- und Bodenfliesen nach dem Möbelnaufmaß, berücksichtigen Sie bitte die sich daraus resultierenden Änderungen im Wand- bzw. Höhen Maß. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte umgehend.

Generell ist zu beachten, dass eine ordnungsgemäße Montage nur auf einem glatten und ebenen Fußbodenuntergrund erfolgen kann. Hierzu muss zumindest ein Estrichbelag vorhanden sein.

Sollte eine Montage der Einbaumöbeln aufgrund nicht ordnungsgemäß vorbereiteten, technischen Anschlüssen oder frisch verputzten (feuchten) Wänden nicht möglich sein, behalten wir uns ausdrücklich vor, die daraus resultierenden Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. Tritt solch ein Fall ein, werden die Kosten mit der nächsten Anfahrt bzw. Montagerechnung berechnet und als zusätzliche Position auf dem Lieferschein aufgeführt.

Die Kosten betragen mindestens 300,00 € zzgl. MwSt und richten sich nach dem geplanten Montageaufwand. Ebenfalls werden in dem Fall Anfahrtskosten / Anlieferungskosten / zusätzliche Lagerkosten in Rechnung gestellt. Änderungswünsche sind nur nach Rücksprache möglich und können gegebenenfalls zu einem Mehrpreis führen. Bitte lassen Sie die notwendigen Änderungen rechtzeitig durchführen. Hierbei können wir Ihnen gerne behilflich sein.

Im Falle eines Ausfalls / oder notwendiger Terminverlegung seitens der Kunden, legen wir als Grundlage für die Bemessung der Ausfallpauschale fest:

  1. Eine Terminverlegung seitens des Kunden, 1 Arbeitstag oder am gleichen Tag des festgelegten Montagetermins, wird mit 90% des Montagepreises lt. Montageauftrag berechnet.
  2. Eine Terminverlegung seitens des Kunden, 2 Arbeitstage vor dem festgelegten Montagetermin, wird mit 80% des Montagepreises lt. Montageauftrag berechnet.
  3. Eine Terminverlegung seitens des Kunden, 3 Arbeitstage vor dem festgelegten Montagetermin, wird mit 50% des Montagepreises lt. Montageauftrag berechnet.
  4. Eine Terminverlegung seitens des Kunden, 4 Arbeitstage vor dem festgelegten Montagetermin, wird mit 25% des Montagepreises lt. Montageauftrag berechnet.
  5. Eine Terminverlegung seitens des Kunden, 5 Arbeitstage vor dem festgelegten Montagetermin wird kostenneutral behandelt.
Handwerker-Service:

Wünschen Sie die Ausführungen von Trockenbau- / Fliesenleger- / Putz- und Malerarbeiten sowie Verlegung Laminat-/ Vinyl-/ oder andere Bodenarten aus einer Hand, so sprechen Sie uns an.

Kundengeräte / Kundenarbeitsplatten:

Für die vom Kunden zum Einbau und Anschluss zur Verfügung gestellten, vorhandenen Geräte und Armaturen (insbesondere Untertisch geräte, Durchlauferhitzer, Mischbatterien, Spülen etc.) kann keine Garantie und / oder Gewährleistungübernommenwerden.SolltendieseGerätenachMontageeinenDefektaufweisen, so besteht kein Regressanspruch.

Werden bauseits vorhandene Elektrogeräte oder Spülen / Armaturen montiert, welche nicht in der Bestellung als Montageposition berücksichtigt wurden, so werden diese auf Wunsch durch den Monteur v or Ort gegen einen Aufpreis in Höhe von 70,00 € pro Gerät eingebaut. Der Betrag ist bar an den Monteur zu entrichten. Bei Montage einer Armatur mit Untertisch gerät/Durchlauferhitzer, sind die Kosten jeweils getrennt-d.h.jeArmatur und je Gerät mit 70,00 € zu entrichten. Für zum Einbau durch den Kunden zur Verfügung gestellte Arbeitsplatten, wird keine Garantie / Gewährleistung übernommen. Sollten sich während oder nach der Montage Beschädigungen oder Risse (z. B. bei Naturstein) zeigen, so hierfür kein Regressanspruch.

Möbelaufzug / Kran:

Müssen die Möbel z.B. aufgrund von einem engen Treppenhaus mittels eines Möbelaufzugs oder Kran in den raum transportiert werden, so können wir diesen gegen Gebühr organisieren und zur Verfügung stellen. Die Kosten dafür gehen zu Lasten des Kunden. Bei übergroßen Arbeitsplatten kann eine Teilung vor Ort notwendig sein, um einen Transport bis an den Montageort zu ermöglichen.

Terminplanung:

Sollten Sie ihre Möbeln lieferung zu einem späteren Zeitpunkt als ursprünglich im Kaufvertrag vereinbart wünschen, bitten wir um frühzeitige Information. Sie bekommen ca. 3-4 Wochen vor der geplanten Montage eine Terminbestätigung für den geplanten Montage tag. Bitte informieren Sie uns mindestens 14 Tage vor dem genannten Termin, falls es zu einer Verschiebung kommt. Beachten Sie bitte, dass zur neuen Terminvergabe ein Vorlauf von 3-4 Wochen benötigt wird und durch eine kurzfristige Absage Kosten entstehen.

Bitte informieren Sie uns in beiden Fällen telefonisch unter Telefon: +49 175 66 57 814

oder per Mail unter Mitteilung Ihrer Kaufvertragsnummer an: info@einrichtungsservices.de

Parkfläche:

Um eine reibungslose Anlieferung zu gewährleisten, stellen Sie bitte am Anlieferlag eine ausreichend große Parkfläche für einen LKW bis 1,5t zur Verfügung. Gerne sind wir Ihnen bei der Abwicklung behilflich, falls Sie eine Reservierung über die ansässigen Behörden, Parkgenehmigungen o.ä. beantragen müssen. Die Kosten für die Ausstellung einer Parkgenehmigung oder Einrichtung einer Halteverbotszone gehen zu Lasten des Käufers.

Der Antrag muss mind. 2 Wochen vor dem Liefertermin bei der Behörde gestellt werden.

Am Montagetag:

Ist der Möbelraum fertig: Malerarbeiten, Boden, Installationen nach Möbelplan verlegt? Sollte keine anderslautende, schriftliche Vereinbarung bestehen, so ist der vereinbarte Betrag bei Warenerhalt zur Zahlung fällig. Unsere Monteure werden diesen Betrag per Barzahlung in Empfang nehmen.
 In der Auftragssumme ist die gesetzliche und aktuelle Mehrwertsteuer enthalten.

HINWEIS:

Im Falle, dass bei der Montage Teile der Möbel fehlen / oder Transportschäden aufweisen, die bei einer Reklamation durch den Kundendienst nachgeliefert oder ausgetauscht werden, darf der Kunde max. 500,- € zur Sicherheit einbehalten. Der einbehaltene Restbetrag ist mit der Nachlieferung / dem Austausch der Teile sofort fällig.

Beurteilen Sie uns:

Mit der Terminbestätigung werden Sie einen kleinen Fragebogen für die Bewertung der erbrachten Leistungen erhalten.

Durch Ihr Mitwirken und der Beantwortung ermöglichen Sie uns, unsere Leistungen und unseren Service kontinuierlich zu verbessern.

Wir freuen auf Ihre Eindrücke sowie Ihre Bewertung und wünschen viel Erfolg beim Gewinnspiel.

Jahresinspektion:

Auf Wunsch kommen wir innerhalb von einem Jahr nochmals zur Inspektion zu Ihnen und prüfen ihre Möbel. Bitte melden Sie sich zur Planung des Termins bei uns.

Empfehlung:

Empfehlen Sie „Einrichtungsservice Medvediev“ in Ihrem Bekanntenkreis weiter. Eine erfolgreiche Empfehlung schätzen wir sehr und honorieren diese entsprechend.

GRUNDVEREINBARUNGEN / GESCHÄFTSBEDIN GUNGEN:

§ 1 Allgemeines

(1) Der Auftragnehmer liefert ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Liefer- und Zahlungsbedingungen. Der Einbeziehung von Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

(2) Jede Nachbestellung, die nicht bereits Gegenstand des ursprünglichen Vertrages war, gilt als gesonderter neuer Auftrag und nicht als Erweiterung oder Abänderung des Ursprungsauftrags. Diese zusätzlich vereinbarten Arbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig.

(3) Sofern nicht bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsmöbeln und / oder -geräte.

§ 2 Preisanpassung

(1) Sollten sich bei langfristigen Bestellungen (ab 4 Monaten zwischen Vertragsabschluss und gewünschtem Liefertermin) für den Auftragnehmer zusätzliche Kosten aufgrund Preissteigerungen bei Hersteller / Lieferant infolge Erhöhung der Energie- und Rohstoffpreise ergeben, die bei Bestellung noch nicht absehbar waren, so hat der Auftraggeber, sofern es diesem zumutbar ist, diese zu 50 % zu tragen.

(2) Für den Fall, dass bei vorbenannten langfristigen Bestellungen in den dort aufgezählten Fällen eine Senkung der Kosten eingetreten ist, so werden diese in gleichem Maße wie eine Steigerung an den Auftraggeber weitergegeben.

(3) Bei einer Preisanpassung hat der Auftraggeber ein Recht auf Offenlegung der betroffenen Kostenelemente und deren Gewichtung im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Kalkulation des Auftragnehmers. Bei Erhöhungen, die deutlich über der Steigerung der Lebenshaltungskosten liegen, hat der Auftraggeber ein Recht zum Rücktritt.

§ 3 zulässige Abweichungen

Handelsübliche und für den Auftraggeber zumutbare Abweichungen gegenüber den Ausstellungsküchen / Mustern, wie Strukturunterschiede, Trübungen, Äderungen, Poren, offene Stellen, Einschlüsse, Risse und Quarzadern in Naturstein- Arbeitsplatten sowie Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten, sofern sie natur-bedingt sind. Auch handelsübliche und für den Auftraggeber zumutbare Abweichungen von Maß Daten bleiben vorbehalten. Dies gilt nicht für den Fall, dass eine Zusicherung entsprechender Eigenschaften durch den Auftragnehmer vorliegt.

§ 4 Lieferfrist

(1) Falls der Auftragnehmer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Auftrag-geber eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tag des Eingangs des Schreibens, mit dem der Auftraggeber den Auftragnehmer in Verzug setzt, falls eine kalendermäßig bestimmte Lieferfrist vorliegt, mit deren Ablauf - zu gewähren, im Höchstfall jedoch nicht mehr als 14 Tage. Liefert der Auftragnehmer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

(2) Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Störungen in seinem Geschäftsbetrieb oder bei seinen Vorlieferanten, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, insbesondere Streiks, Aussperrungen, sowie Fälle höherer Gewalt, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Auftraggeber in diesen Fällen nur berechtigt, wenn er nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden sowie angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Auftraggebers beim Auftragnehmer an den Auftraggeber erfolgt. Sollte es sich hierbei um eine kalendermäßig bestimmte Lieferfrist handeln, so beginnt die zu setzende Nachfrist mit deren Ablauf.

(3) Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt. Hinsichtlich der Möglichkeit des Rücktritts für den Auftragnehmer gelten die Regelungen des § 9 dieser AGB.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis durch den Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber hat bei der Weitergabe der Ware an Dritte auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

(3) Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

(4) Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern (2) und (3) festgelegten Verpflichtungen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer das Recht, unverzüglich vom Vertrag zurück- zutreten und die Ware heraus zu verlangen.

§ 6 Gewährleistungsrechte

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unter Beachtung abweichender Regelungen in den vorliegenden AGB.

(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, gelten die §§ 377, 378 HGB. Die Ansprüche gegen den Auftragnehmer wegen eines Mangels verjähren dann in einem Jahr nach Ablieferung der Sache.

(3) Soweit für die Mängelbeseitigung eine Neubestellung von Teilen beim Hersteller erforderlich ist, wird deren Lieferfrist bei der Berechnung der angemessenen Frist angemessen berücksichtigt. Die voraussichtlichen Lieferfristen sind vom Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Verlangen unverzüglich mitzuteilen.

Eine Haftung des Auftragnehmers wegen Mitverschuldens bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.

(4) Des Weiteren haftet der Auftragnehmer für Schäden des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe eine Kardinal- oder sonstige wesentliche Vertragspflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen, des Weiteren nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(5) Soweit keine der vorstehenden Pflichtverletzungen vorliegt, beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

§ 7 Haftung

(1) Die Haftung des Auftragnehmers erstreckt sich nicht auf solche Schäden an den Verkaufsgegenständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, den Einbau von Geräten des Auftraggebers / eines Dritten, durch starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht bzw. durch andere Temperatur- / Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind, es sei denn, es liegt eine Zusicherung entsprechender Eigenschaften durch den Auftragnehmer vor.

§ 8 Verzug

Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche verpflichtet, dem Auftragnehmer die angemessenen anfallenden Lagerkosten zu vergüten. Sofern der Auftragnehmer die Ware im eigenen Lager einlagert, erhält er die üblichen Lagerkosten. Dem Auftraggeber ist es aber gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

§ 9 Rücktritt

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung nach Vertragsabschluss objektiv unmöglich wird, weil der Hersteller mit dem der Auftragnehmer ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Auftragnehmer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. In diesem Fall hat der Auftragnehmer den Nachweis zu erbringen, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über die genannten Umstände unverzüglich zu benachrichtigen. Des Weiteren hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich die bereits erbrachten Gegenleistungen zu erstatten.

(2) Des Weiteren ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag, auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung berechtigt, wenn vom Auftraggeber falsche Angaben über dessen Kreditwürdigkeit gemacht wurden oder objektive Gründe für seine Zahlungsunfähigkeit entstanden sind, sofern nicht der Auftraggeber bereits vollumfänglich geleistet hat. Dies gilt insbesondere in Fällen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder der Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Für den Fall eines Teilrücktritts sind bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt jedoch unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche. Vor dem Rücktritt hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Möglichkeit einer Vorauszahlung bzw. Erbringung einer ausreichenden Sicherheit einzuräumen.

§ 10 pauschalierter Schadensersatz

Soweit der Auftragnehmer vom Auftraggeber Schadensersatz verlangen kann, beläuft sich der zu ersetzende Schadensbetrag pauschal auf 25% der Nettoauftragssumme, es sei denn, der Auftragnehmer weist nach, dass ihm ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Auftraggeber ist es aber gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

§ 11 Aufrechnung

(1) Die Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit einer unbestrittenen oder bestrittenen jedoch entscheidungsreifen Gegenforderung oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung statthaft.

(2) Im Falle des Vorliegens eines Zurückbehaltungsrechts des Auftraggebers ist dieses der Höhe nach auf das 3-fache der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten beschränkt.

§ 12 Gerichtsstand

(1) Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.

(2) Wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertrags-abschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

(3) Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart.

II. Zusätzliche Vereinbarungen für die Bestellung / Inauftraggabe von EinbauMöbel:
§ 1 Vertragsanpassung

(1) Die Möbelplanung und Angebotserstellung erfolgt aufgrund der vom Auftraggeber übergebenen Baupläne und angegebenen Maße bzw. aufgrund der vom Auftragnehmer erstellten und durch den Auftraggeber geprüften und bestätigten Installationspläne.

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur gewissenhaften Prüfung der von ihm übergebenen Baupläne und angegebenen Maße bzw. der vom Auftragnehmer erstellten und an den Auftraggeber überreichten Installationspläne.

(2) Ergibt sich nach Feststellung des genauen Raummaßes die Unrichtigkeit der vom Auftraggeber bekannt gegebenen Maße, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist und werden hierdurch Änderungen der einzubauenden Möbel / Einrichtungen erforderlich, die zu Mehrungen hinsichtlich des Umfangs des Liefergegenstandes und / oder des Montageaufwandes führen, so sind die Parteien verpflichtet, bezüglich des Mehraufwandes eine zusätzliche, angemessene Vergütung zu vereinbaren. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Umsetzung der vom Auftragnehmer erstellten und durch den Auftraggeber geprüften und bestätigten Installationspläne nicht möglich ist und zu zusätzlichen, nicht vertragsgegenständlichen Installationen der Elektro- und Sanitärleitungen führt oder Änderungen der einzubauenden Möbel / Einrichtungen erforderlich macht. Weitergehende Schadensersatz-ansprüche des Auftragnehmers bleiben ausdrücklich vorbehalten. Ein etwaiges Mitverschulden des Auftragnehmers ist hierbei zu berücksichtigen.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer rechtzeitig über sämtliche sichtbaren / unsichtbaren Leitungen (Elektro, Heizung, Sanitär etc.) im Bereich der Einbaumöbel zu informieren. Sollte diese Information unterbleiben oder fehlerhaft sein, ist der daraus entstehende Schaden dem Auftragnehmer zu ersetzen. Eine Haftung des Auftragnehmers ist, insoweit ihm ein (Mit-)Verschulden nicht vorwerfbar ist, ausgeschlossen.

§ 2 notwendige Nachbestellungen

Sollte es zum Einbau von Nachbestellungen erforderlich oder zweckmäßig sein, dass gewisse Arbeiten zur Erfüllung dieses Vertrages nicht ausgeführt werden, so berechtigt deren Nichtausführung nicht zur Verweigerung der Abnahme, so dass hierdurch die Fälligkeit der Vergütung aus diesem Vertrag nicht gehindert wird. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, von der geschuldeten Vergütung einen Betrag in Höhe des Wertes der noch nicht erbrachten Leistung aus diesem Vertrag einzubehalten.

§ 3 Rücktritt

Im Falle eines Rücktritts des Auftraggebers aus einem Grund, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine pauschale Vergütung für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen in Höhe von 25% der Nettoauftragssumme verlangen. Dem Auftraggeber ist es aber gestattet, nachzuweisen, dass der geltend gemachte Anspruch des Auftragsnehmers überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der pauschalierte Betrag ist. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass ihm ein höherer Anspruch zusteht.

ALLGEMEINE DATENSCHUTZINFORMATION

gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer Daten

1. Allgemeine Hinweise

Auf Basis der Informationspflicht gemäß Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung möchten wir Sie transparent über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre persönlichen Daten zur Angebotserstellung sowie zur Vertragserfüllung, wozu auch Lieferung, Zahlungsabwicklung, Serviceanforderungen, Reklamationen und Gewährleistungs- und Garantiearbeiten gehören. Diese Verarbeitungen erfolgen auf der Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO (Vertragserfüllung und vorvertragliche Maßnahmen).

Bei der Vermittlung von Finanzierungen erheben wir auch weitere Daten (Bankdaten, Gehalt. Arbeitsverhältnis, Familienstand etc.) zur Durchführung von Finanzierungsanfragen und Erstellung von Darlehensverträgen im Auftrag der finanzierenden Kreditinstitute. Diese Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Ihren Antrag hin auf Basis Ihrer Einwilligung gemäß Art, 6 Abs. 1 a) DSGVO.

für die Ausführung von Kaufaufträgen, die nicht per Vorkasse gezahlt oder finanziert werden, kann es erforderlich sein, dass wir im Rahmen der Vertragsabwicklung Ihre Bonität prüfen. Dazu übermitteln wir Ihre Daten (Name, Anschrift ggf. Geburtsdatum) an die jeweiligen Bonitätsdienstleister. Kunden aus Deutschland prüfen wir über Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie unter www.credltreform-QRT.de/EU-DSGVO. Zur Prüfung von Kunden aus den Niederlanden übermitteln wir die Daten an Experian Netherlands, Postbus 16604, 2500 BP Den Haag, Niederlande, weitere Infos zum Anbieter finden Sie unter: http://www.experian.nl/privacy-statement/

Diese Verarbeitung basiert auf unserem berechtigten Interesse gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit Artikel 22 Abs. 2 lit. a DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt dabei in der Vermeidung des finanziellen Risikos von Zahlungsausfällen für von uns vorfinanzierte Bestellware. Sie haben das Recht, der Nutzung Ihrer Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung zu widersprechen, was zur Folge hat, dass wir Ihnen ausschließlich Vorkasse-Zahlarten anbieten können.

Auch zur Briefpostwerbung nutzen wir Ihre Anschrift, diese Verarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der einfachen und persönlichen Direktwerbung, Sie haben selbstverständlich jederzeit das Recht, der Nutzung Ihrer Daten für den Zweck der Briefpostwerbung unter einrichtungsservices@gmail.com zu widersprechen.

Wir können die Daten (E-Mail-Adressen) unserer Bestandskunden auch zur Direktwerbung per E-Mail nutzen. Diese Verarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. I f DSGVO in Verbindung
mit § 7 Abs. 3 UWG. Unser berechtigtes Interesse liegt in der einfachen und günstigen werblichen Ansprache unserer Bestandskunden, natürlich unter Beachtung der hohen Anforderungen des § 7 Abs. 3 UWG, der die Ausnahmen von der Einwilligung für die Nutzung der E-Mail-Adresse von Bestandskunden zur werblichen Ansprache regelt. Sie haben selbstverständlich jederzeit das Recht, der Nutzung Ihrer E-Mail- Adresse für den Zweck der Direktwerbung per E-Mail unter einrichtungsservices@gmail.com zu widersprechen.

3. Übermittlung von Daten

Wir können Ihre personenbezogenen Daten an andere Unternehmen übermitteln, soweit dies Im Rahmen, der unter Ziff. 2 dargelegten Zwecke und Rechtsgrundlagen zulässig oder erforderlich ist, beispielsweise Transport- oder Servicedienstleister zur Lieferung und Montage Ihrer Bestellung, Servicedienstleister zur Durchführung von Aufmaßen (Küchen, Möbel etc.), zur Bonitätsprüfung oder Kreditinstitute zur Abwicklung von Darlehensverträgen. Keinesfalls findet dabei eine Weitergabe Ihrer Daten außerhalb der EU statt.

4. Speicherung der Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange die Kenntnis der Daten für die Zwecke des Vertragsverhältnisses oder die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, erforderlich ist oder gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsvorschriften bestehen. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen ergeben sich unter anderem aus steuerrechtliehen Vorschriften und reichen für steuerlich relevante Unterlagen und Belege bis zu zehn Jahren.

5. Welche Rechte haben Sie
WIDERSPRUCHSRECHT

Soweit die Verarbeitung auf Art, 6 Abs. 1 f) DSGVO (Interessenabwägung) beruht, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung dieser Daten einzulegen.

Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe daliegen, die Ihre schutzwürdigen Interessen überwiegen. Oder die Verarbeitung ist erforderlich zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

AUSKUNFT

Sie haben das Recht, Auskunft über Ihre bei uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten sowie eine Kopie dieser Daten zu verlangen.

BERICHTIGUNG, LÖSCHUNG, EINSCHRÄNKUNG

Zudem sind Sie berechtigt, bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ist eine Löschung- aus verschiedenen Gründen nicht möglich, haben Sie das Recht eine Einschränkung der Verarbeitung bzw. Sperrung Ihrer Daten zu verlangen.

WIDERRUF

Beruht die Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung, haben Sie jederzeit das Recht, Ihre Einwilligung zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.

DATENÜBERTRAGBARKEIT

Auch haben Sie gemäß Artikel 20 DSGVO ein Recht darauf, Ihre Daten in einem geeigneten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
Für die Wahrnehmung Ihrer Rechte kontaktieren Sie bitte unseren Datenschutzbeauftragten unter

einrichtungsservices@gmail.com

6. Beschwerderecht

Ihnen steht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Belangen ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 18, 91522 Ansbach, Telefon: +49 (0) 981 180093-0, Telefax: +49 (0) 981 180093-800, E-mail: poststelle@lda.bayern.de